Akte 
Sitzung 12. Februar 1970
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1. Zum Ausbau der Werkstraße (Fahrbahn und Bürgersteige) wird von dem Grundstückseigentümer Fuchs, Lahnstein, eine Fläche von 250 qm zum Preis von 35, DM je qm erworben. Als Entschädigung für eine vor­handene Stützmauer sowie einen Einfriedigungszaun wird ein Betrag von 1.740, DM gezahlt. Außerdem wird auf Kosten der Stadt an dem Gebäude Fuchs eine zusätzliche Verladeöffnung mit Rampe angebracht.

2. Für den Ausbau der Werkstraße ist ein Ausbauplan aufzustellen. Die durch den Ausbau der Werkstraße entstehenden Kosten werden von den Anliegern zu 90 % als Ausbaubeiträge erhoben.

Herr Stadtrat König nimmt an der Abstimmung wegen Sonderinteresse nicht teil (§ 40 (1) GO).

Zu Punkt 11/5. Beratung und Beschluß über die Änderung des Bebauungs­planes Peterstor, Ablösung einer Auflage des Umlegungs­verfahrens, Geländeabgabe bzw. Tausch zwischen dem Hos­pitalfonds und zwei Umlegungsbeteiligten, Grundstücks­tausch Stadt ./. Kindel

Vorlage Nr. 74

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt in der Grundstücksangelegenheit Busch-Steden folgende Regelung:

Das hospitaleigene Grundstück Flur 49, Flurstück 45 wird Herrn Anton Kindel auf dem Tauschwege gegen sein Grundstück Flur 49, Flurstück 44 übertragen. Von beiden Grundstücken wird neben der Fläche, auf der das Gewächshaus der Firma Busch steht, ein weiterer Streifen von 1 m Brei­te abgetrennt.

Dem neuen Grundstück, das Herr Kindel als Tauschgrundstück übernimmt, f werden im nördlichen Bereich dieses Grundstückes zugemessen:

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,! 1. Ersatzfläche für die durch das Treibhaus und den Streifen von 1 m

j in Anspruch genommene Fläche.

3 2. Flächenausgleich von 16 qm zwischen dem alten (größeren) und dem

neuen Grundstück.

3. Zusätzliche Flächenvergrößerung von 30 qm. Dieser Anteil bleibt frei von Anliegerkosten.

} Die von beiden Grundstücken herauszumessende Fläche wird der Firma . Busch-Steden kostenlos übertragen mit der Maßgabe, daß bei einem evtl.

1 Abbruch des Treibhauses die jetzt abgetrennten Grundstücksflächen den ! jetzt betroffenen Grundstückseigentümern zurückübertragen werden.

Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, kleinere Reparaturarbeiten an den Glasflächen des bisherigen Gewächshauses durchzuführen.

i Der Hospitalfonds ist ebenfalls zu entschädigen.

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