Akte 
Sitzung 15. Dezember 1969
Entstehung
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Sitzung jjt

19. 2,i; VI. Leg,.)

Im Zusammenhang mit dem Baugelände für die Realschule weist der Vor­sitzende auf die Grundstücksangelegenheit Wolf hin; das Grundstück Wolf umfaßt 1258 qm. Zu einem Verkauf ist die Familie Wolf nur be­reit, wenn ihr 2 Bauplätze in entsprechender Lage und Größe angeboten werden. '

Da die Stadt Montabaur selbst nur noch über 5 Bauplätze verfügt, die im Baugebiet des "Wassergraben V" liegen, werden sich die Verhand­lungen schwierig gestalten.

Der Bürgermeister beabsichtigt, mit den Gebrüdern Wolf über das Aus­tauschgelände zu verhandeln.

Da die Gebrüder Wolf alle Baumaßnahmen des Kreises blockieren können, soll versucht werden, zunächst auf gütlichem Wege ein Grundstück zum Verkauf anzubieten oder eine Entschädigung in Geld zu erreichen. Bei Enteignungsmaßnahmen mit dem Ziel der vorzeitigen Besitzeinweisung dürfte sehr viel Zeit verlorengehen, bis es zu rechtskräftigen Be­schlüssen kommt.

Punkt 11/11. ohne Vorlage Bauvoranfrage der Gebrüder Hermes

Die Firma Hermes beabsichtigt, das alte Gebäude entlang dem Fußweg, der zum Bahndamm führt, abzureißen und dafür einen Neubau zu errich­ten. Die Planzeichnungen hierfür liegen vor.

Der Stadtrat stimmt der Baumaßnahme mit folgenden Auflagen zu:

Der Stadtrat gibt unter Erfüllung folgender Bedingungen die Zustim­mung zur Bauvoranfrage der Fa. Gebrüder Hermes.

1. Die in diesem Wegestück verlegte Kanalisation und Stadtbachverroh­rung ist durch geeignete Maßnahmen (Betonummantelung) gegen die auf­tretende Verkehrsbelastung zu sichern.

2. Die Außenwände des neuen Gebäudes müssen so konstruiert sein, daß sie die ankommenden Belastungen durch Erddruck und Verkehr auf­nehmen können.

3. Am Ende der Zufahrt ist wie geplant ein Wendeplatz zu schaffen.

1*. Die Einfahrt und der Wendeplatz müssen einen ihrem Verkehrsaufkom­men entsprechenden Unterbau, eine Bitumendecke und eine ordnungs­mäßige Entwässerung erhalten. Die Kosten hierfür trägt die Fa. Ge­brüder Hermes.

5. Die Reinigungs- und Streupflicht für dieses Wegestück einechl. Wen­deplatz obliegt der Fa. Gebrüder Hermes.

Über diesen Beschlußvorschlag wird einstimmig abgestimmt.

Sitzuaa^ 9. 3. 701 VI. Leg,.

Sitzung 12. 3, VI.Leg,

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18 . 6.1970

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