Akte 
Sitzung 15. Dezember 1969
Entstehung
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I. Öffentliche Sitzung

Punkt 1/1. Vorlage Nr. 54

Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragssatzung für das Rechnungsjahr 1969

Sitzung i,, 9. 3. 70^

VI. Le:

Sit zun

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 24 und 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25 . 9* 1964 (GVB1. S. l4ß) folgen­de Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R.J. 1969:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan, werden

und damit der Ge­samtbetrag des Haushaltsplanes einschl. d. Nach­träge

erhöht um DM

vermindert um gegenüber bisher

D" DM

auf nunmehr festgesetzt DM

a) im ordentlichen Haushalt

die Einnahmen die Ausgaben

687*143

687.143

3.337*034

3*337*034

4.024.177

4.024.177

b) im außerordent­lichen Haushalt

die Einnahmen die Ausgaben

764.614

764.614

833.500

833.500

1.598.114

1.598.114

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze für das Rechnungsjahr 1969 werden nicht ge­ändert.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1969 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Ge­samtbetrag von ßOO.OOO,-- DM nicht geändert.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im ao. Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 267 .OOO DM um 155*000 DM erhöht und damit auf

422.000 DM festgesetzt.

Die festgesetzten Beträge werden nach dem Haushaltsplan und dem Nach­tragshaushaltsplan für folgende Zwecke verwendet:

Straßenbau 135*000,-- DM

Bachverrohrung 110.000,-- DM Kanalisationsb. 177*000,-- DM.

-^

16.4.19-

VI.Leg,. Sit^

VI.Leg

VI.Leg.-IV'

Leg.-P. vi

12 . 2 .' VI, ^