I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1/1. Vorlage Nr. 54
Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragssatzung für das Rechnungsjahr 1969
Sitzung i,, 9. 3. 70^
VI. Le:
Sit zun
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 24 und 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25 . 9* 1964 (GVB1. S. l4ß) folgende Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R.J. 1969:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan, werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. d. Nachträge
erhöht um DM
vermindert um gegenüber bisher
D" DM
auf nunmehr festgesetzt DM
a) im ordentlichen Haushalt
die Einnahmen die Ausgaben
687*143
687.143
3.337*034
3*337*034
4.024.177
4.024.177
b) im außerordentlichen Haushalt
die Einnahmen die Ausgaben
764.614
764.614
833.500
833.500
1.598.114
1.598.114
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze für das Rechnungsjahr 1969 werden nicht geändert.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1969 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von ßOO.OOO,-- DM nicht geändert.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im ao. Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 267 .OOO DM um 155*000 DM erhöht und damit auf
422.000 DM festgesetzt.
Die festgesetzten Beträge werden nach dem Haushaltsplan und dem Nachtragshaushaltsplan für folgende Zwecke verwendet:
Straßenbau 135*000,-- DM
Bachverrohrung 110.000,-- DM Kanalisationsb. 177*000,-- DM.
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16.4.19-
VI.Leg,. Sit^
VI.Leg
VI.Leg.-IV'
Leg.-P. vi
12 . 2 .' VI, ^

