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Sitzung)'} 19. 2,i VI. Leg,,
daß er ab Oktober 1969 monatlich DM 100,-- abzahlt. Ab Juli 1970 will er monatlich DM 220,-- abzahlen. Damit hat Herr Koch im Febr. 1972 die letzte Zahlung geleistet.
Der Stadtrat stimmt diesem Stundungsantrag einstimmig zu.
Zu Punkt 11/5, Vorlage Nr. 52 - Festsetzung der Entschädigung für
die Mitglieder des Umlegungsausschusses
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Entschädigung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses wird wie folgt festgesetzt:
a) Sitzungsgeld je Sitzung und Teilnehmer 10,— DM,
b) Sondervergütung für den Vorsitzenden, den juristischen Mitarbeiter und den Bausachverständigen für ihre Tätigkeit außerhalb der Ausschußsitzungen je Stunde Iß.-- DM.
Die Stundenentschädigung ist glaubhaft nachzuweisen und für den juristischen Berater und den Bausachverständigen durch den Ausschußvorsitzenden zu bestätigen.
Die Ratsmitglieder Witte und Dommermuth waren als Mitglieder des Umlegungsausschusses gemäß § 40 (l) GO wegen Sonderinteresse an der Abstimmung nicht beteiligt.
Zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 53 - Antrag des Gemeinn. Siedl.-Werkes
6 Frankfurt/Main auf Gewährung eines Zinszuschusses für ein Bauvorhaben auf der "Alberthöhe"
Der Beschluß wird von der Tagesordnung abgesetzt,und der Bürgermeister wird beauftragt, neue Verhandlungen mit dem Gemeinn. Siedlungswerk in Frankfurt zu führen.
Zu Punkt 11/7, ohne Vorlage - Beratung über die Erweiterung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan Alberthöhe in der Form zu ändern, daß die Grünfläche zwischen Fröschpfortstraße und Promenadenweg gemäß den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes erweitert wird.
Der Beschluß wird einstimmig gefaßt.
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Satzung 9. 3. 7o VI. Leg,.
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16.4.19- VI.Leg,.
18.6.1970}
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litzungv. 5.7.1970 'I.Leg.-p.
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