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Sitzung) 19. 2,K VI. Leg,
Sitzung 9. 3. 70"" VI. Leg,
Sit zu^ 12.3, VI .Leg
I6.4.I9, VI.Leg.
Zu Punkt 11/3. Grundstücksangelegenheit Lotz - ohne Vorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der erfolgten Diskussion über diese Grundstücksangelegenheit weiterhin mit Herrn Lotz zu verhandeln. Nach Vorstellung des Stadtrates ist es zumutbar, daß Herr Lotz 50 qm aus seinem Eigentum herausmißt und es der Stadt überträgt und dafür ß8 qm wieder erhält.
Zu Punkt 11/4, Antrag auf Stundung bzw. Erlaß von Erschließungskosten und Steuern - ohne Vorlage
1. Antrag - Schneidermeister Peter Fetz Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Die bestehende Forderung wird zur Fälligkeit nicht von dem Schuldner erhoben.
1. Zur Sicherung der Forderung ist eine dingliche Belastung des Grundstückes über seinem jetzigen Hausbesitz vorzunehmen in der gesamten Höhe ohne Berechnung von Zinsen. Der Gesamtbetrag der Schuld wird jedoch dann fällig, wenn das Gesamt-Grundstück durch Erbfall, Weiterveräußerung oder Bebauung genutzt wird.
2. Die Forderung in der gegenwärtig bekannten Höhe wird zinslos gestundet. Die Hypothek wird nicht mit einer Zinsforderung eingetragen.
2. Antrag - Josef Weyand, Installationsgeschäft, Kirchstraße
Die Höhe der Steuerschuld beläuft sich auf 4.393,-- DM. Herr Weyand will diese Schuld in monatlichen Raten von DM 1.000,— abzahlen.
Im Monat Dezember hätte Herr Weyand unter diesen Voraussetzungen noch DM 3.393,-- zu zahlen. Der Antrag ist deshalb nicht durch den Haupt- und Finanzausschuß entschieden worden, weil ab 1. Januar 70 44,4 % der Gewerbesteuer an das Land zu zahlen sind. Aus diesem Grund wird die Entscheidung des Stadtrates erbeten.
Wird die Steuerschuld des Herren Weyand über den Dezember hinaus gestundet, so erzielt das Land damit einen unberechtigten Gewinn von fast 1.000,-- DM.
Da in der Debatte des Stadtrates kein geeigneter Vorschlag über die Art der Stundung gemacht wurde, wird Herr Gilles beauftragt, noch einmal mit Herrn Weyand zu verhandeln.
3. Antrag - Walter Koch. Herr Koch war bisher als Gastwirt in der Pilsstube in Montabaur in der Kirchstraße tätig.
Herr Koch hat aus Nachveranlagung der Gewerbesteuer aus 1966/67 einen Rest von DM 2.660,50 zu zahlen. Herr Koch macht den Vorschlag,
18 . 6 . 1970 ; VI.Leg*^^
ützung v.W
5.7.1970
I.Leg.-P.
i777TTy^
VI.Leg.-P.]
13. 8. 70
VI.Leg. 'itzung^v.
5. 10. 70
Hl. Leg.-P.
^ zo;
VI. Leg.-P.
Sitzung
15.'2. 6^
VI, Leg.-p_
Sit:f 12 .?.'
VI. *
VI
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