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19. 2,1t VI. Leg,.)
d) Ecke Roßbach, Steinweg mit Weg zum Anwesen Roßbach ^***"*'
' Sitzung
Das Grundstück Roßbach rechts der Straße wird in die Planung 9. 3. 7o
einbezogen und zwar soll das jetzt bestehende Wohnhaus Roß- VI. Leg,.,
bach ohne Änderungen übernommen werden. j
e) Entsprechender Abschluß an der Einmündung des Steinweges in Sitzu^
die Klosterstraße 12. 3
Herr Imlau wird mit folgenden Arbeiten beauftragt: VI.Leg,
1. Die Grenze des Bebauungsplanentwurfes soll im Hinblick auf die vorgetragenen Anderungswünsche korrigiert werden.
2. Anfertigung einer Vorskizze mit Alternativen über den durch die Hinzunahme des Lagerplatzes Rätz neugeschaffenen Zustand als Grundlage für die Unterredung mit Herrn Rätz.
Über die weitere Behandlung der Grundstücke städt. Fußweg Kunoth und Hammerstein wird einstimmig folgender Beschluß gefaßt:
Aus verfahrenstechnischen Gründen werden die Grundstücksparzellen Flur 5701, städt. Fußweg, 47/3227 Kunoth, 102/ß2ß4 Hammerstein aus dem Umlegungsverfahren "Alberthöhe"^ gemäß § 52 Abs. 2 Bundesbaugesetz^. herausgenommen.
I6.4.19-, VI.Leg,.
VI.Lt
3.6.1970
Abschließend wird noch festgelegt, daß die Frage des Grundstückskaufpreises im Bereich des Juxplatzes eingehend innerhalb der Fraktionen unter Berücksichtigung des Falles Lotz besprochen werden soll. Der Fall Lotz ist wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für die späteren Fälle richtungweisend und dementsprechend zu behandeln. In der nächsten Stadtratsitzung soll über die endgültige Festlegung des Kaufpreises verhandelt werden.
Zu Punkt 2, Weihnachtsbeleuchtung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ß.000,-- DM als Zuschuß für die Werbemaßnahmen des Bürger- und Gewerbevereins aus Anlaß der Weihnachtswerbung 1969.
Zu Punkt ß, Friedhofsfenster, ohne Vorlage
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt eine Mehrausgabe von 18.145,24 DM für die künstlerische Gestaltung eines G/iebelfensters in der Friedhofskapelle. Die Mittel sind im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes 1969 haushaltsrechtlich im a. o. Haushaltsplan bereitzustellen.
utzungv.
5.7.1970
'I.Leg.-P,
VI.Leg.-P
13. 8. 70
VI.Leg.-3^ -itzüng"v.
5. 10. 70
fl. Leg.-P.
Sitzung v;
13. 11. 6%ag-- VI. Leg.jf_
._
Sitzung
15- J2. 63^
VI, Leg.^pJ
* Während dieses Punktes verließ das Ratsmitglied Straub wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
- 8 -
Sit% 12 . 2 ,'' VI, ^

