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zu hoch ist, da für dieses Gebiet noch keine endgültige Planung vorliegt.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, das Kaufangebot wegen der überhöhten Preisforderung abzulehnen.
Ein weiteres Grundstücksangebot über ca. 5.000 qm, gelegen im Gelände am Himmelfeld, mußte die Verwaltung ablehnen, da ein Teil des Grundstücks in den geplanten Zubringer der Umgehungsstraße ragte.
c) Beschluß über ein Grundstücksangebot der Frau Hermes,
Vorlage Nr. 201
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf der Grundstücksparzelle 4240 in der Flur 31 in der Größe von 16,40 ar von der Eigentümerin Hermes aus Horhausem zum Preise von 6,— DM je qm. Die Kosten sind im Haushaltsplan 1966 aufzubringen.
Der Stadtrat genehmigt für die im Haushaltsplan 1966 bereitzustellenden Mittel einen Vorgriff in Höhe des Kaufpreises.
Beschluß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 202
Grundstücksankäufe durch den Hospitalfonds
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Ankauf nachstehender Parzellen für den Hospitalfonds zum Preise von 10,— DM je Rute und deren Aufforstung:
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