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vom 20. 1. 1961 (GVB1. S. 67) bestellten Umlegungsausschuß mit der Durchführung der Umlegung.
Der Umlegung wird der rechtskräftige, am 16. 9. 1964
von der Bezirksregierung Montabaur genehmigte Bebauungsplan
zugrundegelegt.
Zu Punkt 11/3
a) Grundsätzliche Stellungnahme
Der Stadtrat hatte die Verwaltung beauftragt, in allen Baugebieten, wie z.B. am Himmelfeld, am Wassergraben, im Industriegebiet, Grundstücke zu erwerben. Da die Stadt finanzielle nicht in der Lage ist, allen Grundstücksangeboten näherzutreten, insbesondere die z. T. überhöhten Preisforderungen zu billigen, bittet die Verwaltung den Stadtrat, die generelle Verpflichtung zum Grundstückserwerb zurückzunehmen.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die generelle Verpflichtung zum Ankauf aller angebotenen Grundstücke wird als hinfällig betrachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der aufbringbaren Mittel Grundstücksankäufe zu tätigen. In einzelnen Fällen ist dem Stadtrat von dem Kaufangebot Kenntnis zu geben.
b) Beratung von Kaufangeboten
Der Verwaltung liegt ein Kaufangebot über ein 50 Ruten großes Grundstück, gelegen im zukünftigen Kleinindustriegebiet, unterhalb des Wohnhauses Decker an der Albert- straße, vor. Als Preis pro Rute werden 250,— DM gefordert. Die Verwaltung ist der Auffassung, daß der Kaufpreis
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