Akte 
Sitzung 25. November 1965
Entstehung
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vom 20. 1. 1961 (GVB1. S. 67) bestellten Umlegungs­ausschuß mit der Durchführung der Umlegung.

Der Umlegung wird der rechtskräftige, am 16. 9. 1964

von der Bezirksregierung Montabaur genehmigte Bebauungsplan

zugrundegelegt.

Zu Punkt 11/3

a) Grundsätzliche Stellungnahme

Der Stadtrat hatte die Verwaltung beauftragt, in allen Baugebieten, wie z.B. am Himmelfeld, am Wassergraben, im Industriegebiet, Grundstücke zu erwerben. Da die Stadt finanzielle nicht in der Lage ist, allen Grund­stücksangeboten näherzutreten, insbesondere die z. T. überhöhten Preisforderungen zu billigen, bittet die Verwaltung den Stadtrat, die generelle Verpflichtung zum Grundstückserwerb zurückzunehmen.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die generelle Verpflichtung zum Ankauf aller angebotenen Grundstücke wird als hinfällig betrachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der aufbringbaren Mittel Grundstücksankäufe zu tätigen. In einzelnen Fällen ist dem Stadtrat von dem Kaufangebot Kenntnis zu geben.

b) Beratung von Kaufangeboten

Der Verwaltung liegt ein Kaufangebot über ein 50 Ruten großes Grundstück, gelegen im zukünftigen Kleinindustrie­gebiet, unterhalb des Wohnhauses Decker an der Albert- straße, vor. Als Preis pro Rute werden 250, DM gefor­dert. Die Verwaltung ist der Auffassung, daß der Kaufpreis

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