Akte 
Sitzung 25. November 1965
Entstehung
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§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­planes einschi. der

Nachträge _

erhöht um vermin-gegenüber auf nunmehr dert bisher festgesetzt DM um DM DM

im a.o.Haushalt

die Einnahmen 29.330, - 600.168 629.498 die Ausgaben 29.330, - 600.168 629.498

§ 2 entfällt § 3 entfällt

Gern. § 37 GO. stimmte der Bürgermeister bei der Be­schlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds nicht mit.

Beschluß zu Punkt 1/6. Vorlage Nr. 187

Zuschuß zu einer Wegebaumaßnahme der Gemeinde Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt die Zahlung eines weiteren Zuschusses in Höhe von 2.500 DM an die Gemeinde Horressen zum Ausbau des Weges Ortsausgang Horressen/ Stadtwald.

Der Betrag ist überplanmäßig im Rechnungsjahr 1965 bereitzustellen.

Beschluß zu Punkt 1/7. Vorlage Nr. 188

Anlage einer 2. Äswiese im Stadtwald

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

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