Akte 
Sitzung 25. November 1965
Entstehung
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Zu 2.) Der Platz gegenüber dem Amtsgericht soll gärt­nerisch gestaltet werden. D8r Sockel des ehe­maligen Kaiser-Wilhelm-Denkmals wurde bereits beseitigt.

Die Anlage zwischen der kath. Kirche und dem alten Gymnasium soll erneuert und evtl, durch einen Springbrunnen oder Schusterjungen ver­schönert werden.

Einzelheiten der gärtnerischen Gestaltung sollen in den zuständigen Ausschüssen besprochen werden.

Gern. § 37 GO stimmte der Bürgermeister bei der Be­schlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur nicht mit.

Beschluß zu Punkt 1/5. Vorlage Nr. 186

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1965

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Nachtrags-Haushaltssatzung des Hospitalfonds für das Rechnungsjahr 1965

Aufgrund des § 101 in Verbindung mit § 79 der Gemeinde Ordnung für Rheinland-Pfalz in der Neufassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 25. 11. 1965 folgende Nachtrags­haushaltssatzung erlassen:

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