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Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. 185
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1965
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt
für das Rechnungsjahr 1965
Auf Grund des § 101 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Neufassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 25. 11. 1965 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der
erhöht vermin- Nachträge _
um dert um gegenüber auf nunmehr DM DM bisher festgesetzt
DM DM
a) im ordentl. Haushalt
die Einnahmen 156.000
die Ausgaben 156.000
2.603.278 2.759.278
2.603.278 2.759,278
b) im a.o. Haushalt
die Einnahmen 2.169.269 - 2.470.290 4.639.559
die Ausgaben 2.169.269 - 2.470.290 4.639.559
§ 2 Die Steuersätze für das Rechnungsjahr 1965 werden nicht geändert.
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1965 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 300.000 DM nicht geändert.
§ 4 Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1965 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.435.000 DM nicht geändert.
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