Akte 
Sitzung 25. November 1965
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. 185

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1965

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt

für das Rechnungsjahr 1965

Auf Grund des § 101 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Neufassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 25. 11. 1965 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­planes einschl. der

erhöht vermin- Nachträge _

um dert um gegenüber auf nunmehr DM DM bisher festgesetzt

DM DM

a) im ordentl. Haushalt

die Einnahmen 156.000

die Ausgaben 156.000

2.603.278 2.759.278

2.603.278 2.759,278

b) im a.o. Haushalt

die Einnahmen 2.169.269 - 2.470.290 4.639.559

die Ausgaben 2.169.269 - 2.470.290 4.639.559

§ 2 Die Steuersätze für das Rechnungsjahr 1965 werden nicht geändert.

§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1965 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadt­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegen­über der bisherigen Festsetzung von 300.000 DM nicht geändert.

§ 4 Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1965 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Fest­setzung in Höhe von 1.435.000 DM nicht geändert.

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