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Beschluß zu Punkt 1/1 und 1/2
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt ^den seitens der Verwaltung geplanten Vorhaben des Rathausumbaues und der Fassadenreparatur grundsätzlich zu. Die endgültige Entscheidung über die Finanzierung der Bauvorhaben wird im Rahmen des Haushaltsvoranschlages 1966 getroffen.
Beschluß zu Punkt 1/3. Vorlage Nr. 184 Jahresrechnung 1964, Entlastung des Bürgermeisters
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Nachdem von den Berichten der Stadtverwaltung und des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis genommen worden ist, wird dem Bürgermeister Entlastung für die Jahresrechnung 1964 der Stadt und des Hospiial- fonds erteilt.
Die in der Jahresrechnung im einzelnen nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen, für die eine besondere Genehmigung während des Rechnungsjahres nicht erteilt worden ist, werden hiermit nachträglich gebilligt.
Gern § 110 GO nahm Bürgermeister Mangels an der Beschlußfassung nicht teil.
Zu Punkt 1/3 spricht der Vorsitzende den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und der Verwaltung für die geleistete Arbeit seinen Dank aus.
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