Akte 
Sitzung 25. November 1965
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/1 und 1/2

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt ^den seitens der Verwaltung ge­planten Vorhaben des Rathausumbaues und der Fassaden­reparatur grundsätzlich zu. Die endgültige Entschei­dung über die Finanzierung der Bauvorhaben wird im Rahmen des Haushaltsvoranschlages 1966 getroffen.

Beschluß zu Punkt 1/3. Vorlage Nr. 184 Jahresrechnung 1964, Entlastung des Bürgermeisters

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Nachdem von den Berichten der Stadtverwaltung und des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis genommen worden ist, wird dem Bürgermeister Entlastung für die Jahresrechnung 1964 der Stadt und des Hospiial- fonds erteilt.

Die in der Jahresrechnung im einzelnen nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen, für die eine besondere Genehmigung während des Rechnungsjahres nicht erteilt worden ist, werden hiermit nachträglich gebilligt.

Gern § 110 GO nahm Bürgermeister Mangels an der Beschlußfassung nicht teil.

Zu Punkt 1/3 spricht der Vorsitzende den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und der Verwaltung für die geleistete Arbeit seinen Dank aus.

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