Akte 
Sitzung 13. September 1965
Entstehung
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Der Stadtrat bewilligt in entsprechender Anwendung der Be­stimmungen des § 13 dem Bürgermeister auch die gern. § 8 des vorgenannten Gesetzes höchstzulässige Dienstaufwandsentschä­digung von monatlich 150, DM ab 1. 7. 1965.

An der Beratung und Abstimmung zu Punkt 11/7, 2 c, nahm der Vorsitzende gern. § 40 GO nicht teil. Die Sitzung leitete der I. Beigeordnete Pehl.

Beschluß zu Punkt 11/7 a

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Der Stadtrat faßt bei 2 Stimmenthaltungen und 3 Gegenstimmen folgenden Beschluß:

Zur Fertigstellung des Bürgermeisterdienstwohngebäudes werden im außerordentlichen Nachtragshaushaltsplan 1965 12.000, DM

zusätzlich bewilligt.

Zu Punkt 11/8

Verschiedenes

1. Antrag des Konrektors Fries und anderen auf Verschiebung der

Wiedstraße

Auf Antrag der CDU.-Fraktion wird die Beratung und Abstimmung über diesen Punkt auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.

2. Partnerschaft mit einer französischen Stadt

Vom Finanz- und Hauptausschuß wurde Bürgermeister Mangels

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