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Beschluß zu Punkt 11/5, Vorlage Nr. 181
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmegung im Baugebiet "Alberthöhe" '
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das städt. Bauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 24, Flurstücke 3793 und 3794. Eigentümer der Grundstücke ist Herr Heinrich Kespe, Montabaur, Schloßweg.
Beschluß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 183
Beschluß über die Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplanes
"Auf dem Kalk II"
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Für das Gebiet "Auf dem Kalk II", umgrenzt:
a) im Süden durch die nördliche Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 2795,
b) im westen durdh die östliche Begrenzung des Grundstückes Flur 4, Flurstück 1624,
c) im Norden durch ein Teilstück der südöstlichen Begrenzung des Grundstückes Flur 49, Flurstück 29, sowie der südlichen Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 5707 und ein Teilstück der städt. Wegeparzelle Flur 2, Flurstück 79/2716,
d) im Osten durch die westliche Begrenzung der Grundstücke Flur 2, Flurstücke 88/203, 29/204, 30/205, 31/206, 32/207, 33/208, 34/209, 35/210 und 36/211,
wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2, Abs. 1 in
Verbindung mit § 30 des BBauG beschlossen.
Der vom Stadtrat gefaßte Beschluß an gleicher Angelegenheit mit
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