Akte 
Sitzung 13. September 1965
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 11/5, Vorlage Nr. 181

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmegung im Baugebiet "Alberthöhe" '

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Ein­messung des Gebäudes durch das städt. Bauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zu­stimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grund­stücke Flur 24, Flurstücke 3793 und 3794. Eigentümer der Grund­stücke ist Herr Heinrich Kespe, Montabaur, Schloßweg.

Beschluß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 183

Beschluß über die Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplanes

"Auf dem Kalk II"

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

Für das Gebiet "Auf dem Kalk II", umgrenzt:

a) im Süden durch die nördliche Begrenzung der städt. Wege­parzelle Flur 4, Flurstück 2795,

b) im westen durdh die östliche Begrenzung des Grundstückes Flur 4, Flurstück 1624,

c) im Norden durch ein Teilstück der südöstlichen Begrenzung des Grundstückes Flur 49, Flurstück 29, sowie der südlichen Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 5707 und ein Teilstück der städt. Wegeparzelle Flur 2, Flurstück 79/2716,

d) im Osten durch die westliche Begrenzung der Grundstücke Flur 2, Flurstücke 88/203, 29/204, 30/205, 31/206, 32/207, 33/208, 34/209, 35/210 und 36/211,

wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2, Abs. 1 in

Verbindung mit § 30 des BBauG beschlossen.

Der vom Stadtrat gefaßte Beschluß an gleicher Angelegenheit mit

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