Akte 
Sitzung 29. April 1965
Entstehung
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ist, denn wer weiß, wann diese erfolgt.

ln diesem Zusammenhang erinnere ich mich an eine teief. Unter­redung mit Herrn Kreisamtmann Witte am 2o. 11. 1964 , wobei mir zugesagt wurde, daß nach Mitteilung des Katasteramtes bis Mitte Dezember 1964 die Vermessung erledigt und für Anfang Januar 1965 der Wunschtermin anberaumt werde.

Jetzt haben wir Ende März und nichts dergleichen,ist geschehen.

Mit Schreiben vom 22.1o.1964 beantragte die Stadtverwaltung beim Landgericht Koblenz - Baulandkammer - gern. § I 64 BBauG-, zur Verschaffung des tatsächlichen Besitzes (vorzeitige. Besitzern^ Weisung) die Zustimmung zur Einleitung von Zwangsmassnahmen gegen mich als Ausgebombten und Schwerkriegsbeschädigten mit folgender Begründung:

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" Der vorzeitige Ausbau der Rheinstraße ist deshalb besonders . L"'

dringlich, weil den an,dieser,Straße bereits angesiedelten Grund-' 4

Stückseigentümern keine ordnungsgemäße oder gefahrlose Zuwegung. zu. b

ihren Hausgrundstücken mehr garantiert werden kann.

Dieses gilt insbesondere in den Herbst - und Wintermonaten, ih ii

denen der jetzige Erschließungswege (Feldweg) nur unter größteh-Juib, i -- .. GH -ß -t'

Schwierigkeiten zu begehen bzw. zu befahren ist." 1 i

Dieser Antrag wurde zu(einer Zeit gestellt, als die Rheinscraße (AlberthÖhe) bereits als Baustraße ,-hergerichtet war. In diese Strafe fallen etwa 2-3.m meined Grundstück^,aber z^iAus- bau der Baustraß-e (nicht benötigt wurden.

Es bsständ für die Benutzer dieses ^eges in der^he meines Gs^rtehs gddenfäila, zu keiner Zeit irgendwelche Gefahr.

aA.Rand^:Vermerkt,

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