17
Landbeschaffungsgesetzes zu rechnen.
Der Bundeswehr geht es zunächst einmal um die vorzeitige Besitzeinweisung für die Waldparzellen, die zur Errichtung des Munitionsbunkers Typ K benötigt werden.
Ohne einen Beschluß des Stadtrates kann das vorgesehene Bauprojekt nicht begonnen werden und außerdem entstehen erhebliche Arbeitsverzögerungen.
Nachdem das Problem schon verschiedentlich im Stadtrat diskutiert wurde, bedarf es nur noch der Bekanntgabe des abgeänderten Vertragstextes, der dieser Niederschrift als Fotokopie beigefügt ist.
Beschluß:
Der Stadtrat stimmt bei je 7 Stimmenthaltungen
a) dem Vertragstext sowie
b) der vorzeitigen Besitzeinweisung zu und faßt folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Vertragstext des Erbbauvertrages mit der Bundeswehr zu und erteilt der Bundeswehrverwaltung die vorzeitige Besitzeinweisung in die in dem Vertrag genannten Grundstücke.
Zu Punkt 11/4 Vergabe von Arbeiten
Bürgermeisterdienstwohnhaus
Der Vorsitzende teilt mit, daß eine Submission über die zu vergebenden Arbeiten für die Türen und Innenausstattung im Bürgermeisterdienstwohnhaus stattgefunden hat.
Es haben insgesamt 4 Firmen Leistungsverzeichnisse abgeholt, jedoch wurden nur von 2 Firmen Angebote eingereicht. Es sind dies die Firmen Mies aus Montabaur und Weiser aus Diez.
Die Beträge für die zu leistenden Arbeiten sind so hoch ange- setzt^ daß nach Meinung des bauleitenden Architekten Petry kein Zuschlag zu den eingereichten Angeboten erteilt werden soll.
18

