2
Gewerbesteuer:
9
ß
a) nach Gewerbeertrag u. -kapital
b) Zweigstellensteuer
c) nach der Lohnsumme
d) Zweigstellensteuer aus der Lohnsumme
e) Gewerbemindeststeuer jährlich Hundesteuer:
jährlich für den 1. Hund für den 2. Hund für jeden weiteren Hund
Hebesatz
Hebesatz
Hebesatz
Hebesatz
270 v.H. 351 v.H. 500 v.H.
650 v.H. 12,-- DM
60,— DM 90,— DM 120,— DM
§ ß Der Höchstbetrag der Kassehkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000,-- DM festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die auf-grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Betreitung von
Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 1.435.000,-- DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:
1. Straßenbau 300.000,
2. Kanalisationsbau (langfristig) 255*000,
ß. Kanalisati&nsbau (kurzfristig) 250.000,
4. Anlage eines Friedhofs (Erweiterung) 185.OOO,
5. Industrieansiedlung 125.000,
6. Grundstücksankäufe 50.000,
7* Wasserbau 270.000,
DM
DM
DM
DM
DM
DM
DM
II. Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Stadt Montabaur für das Wirtschaftsjahr 19^5 (1. Januar 1965 bis 31* Dezember 1965)
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 19^5 wird gemäß Beschluß des Stadtrates vom 29* 4. 1965
in der Einnahme in der Ausgabe
auf
auf
- 10 -
festgesetzt
776.600,-- DM 776.600,-- DM

