Akte 
Sitzung 29. April 1965
Entstehung
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Gewerbesteuer:

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ß

a) nach Gewerbeertrag u. -kapital

b) Zweigstellensteuer

c) nach der Lohnsumme

d) Zweigstellensteuer aus der Lohnsumme

e) Gewerbemindeststeuer jährlich Hundesteuer:

jährlich für den 1. Hund für den 2. Hund für jeden weiteren Hund

Hebesatz

Hebesatz

Hebesatz

Hebesatz

270 v.H. 351 v.H. 500 v.H.

650 v.H. 12,-- DM

60, DM 90, DM 120, DM

§ ß Der Höchstbetrag der Kassehkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000,-- DM festgesetzt.

In diesem Höchstbetrag sind -,- DM Kassenkredite enthalten, die auf-grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Betreitung von

Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 1.435.000,-- DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

1. Straßenbau 300.000,

2. Kanalisationsbau (langfristig) 255*000,

ß. Kanalisati&nsbau (kurzfristig) 250.000,

4. Anlage eines Friedhofs (Erweiterung) 185.OOO,

5. Industrieansiedlung 125.000,

6. Grundstücksankäufe 50.000,

7* Wasserbau 270.000,

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

II. Wirtschaftsplan

des Wasserwerkes der Stadt Montabaur für das Wirtschaftsjahr 19^5 (1. Januar 1965 bis 31* Dezember 1965)

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 19^5 wird gemäß Beschluß des Stadtrates vom 29* 4. 1965

in der Einnahme in der Ausgabe

auf

auf

- 10 -

festgesetzt

776.600,-- DM 776.600,-- DM