Akte 
Sitzung 29. April 1965
Entstehung
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Danksagung anläßlich zweier Dienstiubiläen Am 1. 4. 1965 feierten

Herr Stadtoberinspektor Kunst sein 50-jähriges und Frl. Aenne Schmidt ihr 25-jähriges Dienstjubiläum.

Der Vorsitzende dankt den beiden Jubilaren für ihre treuen Dienste in der Verwaltung.

Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 126

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das RJ. 1965 mit Wirtschaftsplan 1965 des Wasserwerkes der Stadt Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

I.

HaushaltsSatzung

Aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz i.d.F. vom 25 . 9. 1964 (GVB1. S. 145) wird für das Rechnungsjahr 1965 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 29. 4. 1965 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1965 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 2.603*278,-- DM in der Ausgabe auf 2.603.278, DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 2.470.290,-- DM in der Ausgabe auf 2.470.290,-^ DM

festgesetzt.

§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftl.

Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H

b) für Grundstücke (B) " 220 v.H

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