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Danksagung anläßlich zweier Dienstiubiläen Am 1. 4. 1965 feierten
Herr Stadtoberinspektor Kunst sein 50-jähriges und Frl. Aenne Schmidt ihr 25-jähriges Dienstjubiläum.
Der Vorsitzende dankt den beiden Jubilaren für ihre treuen Dienste in der Verwaltung.
Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 126
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das RJ. 1965 mit Wirtschaftsplan 1965 des Wasserwerkes der Stadt Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I.
HaushaltsSatzung
Aufgrund der §§ 96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz i.d.F. vom 25 . 9. 1964 (GVB1. S. 145) wird für das Rechnungsjahr 1965 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 29. 4. 1965 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1965 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 2.603*278,-- DM in der Ausgabe auf 2.603.278,— DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 2.470.290,-- DM in der Ausgabe auf 2.470.290,-^ DM
festgesetzt.
§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftl.
Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H
b) für Grundstücke (B) " 220 v.H
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