2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Große AlberthÖhe II" in der vorgelegtea Form seine Zustimmung.
3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2, Ziffer 6 des BBauG, öffentlich ausgelegt werden.
Der Beschluß des Stadtrates vom 31. 3. 1964 (Vorlage Nr. 7), betreffend Bebauungsplan "Große AlberthÖhe II" wird aufgehoben und durch vorstehenden Beschluß ersetzt.
Zu Punkt 6, Bebauungsplan "Große AlberthÖhe III"
Der Vorsitzende gibt dem Stadtrat bekannt, daß die Verwaltung die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Große AlberthÖhe III" beabsichtigt.
Das Gebiet wird umgrenzt
im Norden durch die Teilgrundstücke Nr. 6054/1 und 6055,
im Osten
im Süden im Westen
durch die rückwärtige Front der Baugrundstücke an der Albertstraße, durch den I&Ldweg Parzelle 6057 und durch den Feldweg Parzelle 6059 (Grenzweg Gemarkung Montabaur - Horressen).
Es ist vorgesehen, dieses Gebiet als Gewerbegebiet und Vorbehaltsfläche auszuweisen. Die Restgrundstücke zwischen dem Feldweg 6056 bis zur Grenze des Bebauungsplanes "AlberthÖhe" sollen für die Errichtung von Wohnhäusern vorgesehen werden.
Die Aufteilung des ganzen Gebietes einschl. der Straßenführung soll durch den Bauausschuß vorberaten und dem Stadtrat zur endgültigen Beschlußfassung vorgelegt werden.

