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legten Form nicht befürwortet. Der Stadtrat gibt zu dem Antrag nur dann seine Zustimmung, wenn das geplante Wohnhaus in der Flucht zu dem bereits stehenden Wohnhaus Stendebach an der Eichendorffstraße errichtet wird.
Beschluß zu Punkt 5s Vorlage Nr. 12ß
Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Große
Alberthöhe II"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Für das Gebiet "Große Alberthöhe II", umgrenzt:
a) im Norden durch die Flurstücke 4479/12, 4479/11)
4479/7 (Elgendorfer Straße), 4479/6, 4479/5) 4479/4 und 4479/2,
b) im Osten Verbindungslinie durch das Flurstück 448l vom südöstlichen Md^unkt des Flursütcks 4479/4 bis zur Westgrenze des Flurstücks 448ß/ß, Westseite des Flurstücks 448ß/ß, Verbindungslinie nach Süden verlaufend durch das Flurstück 4484/1 bis zur Westgrenze des Flurstücks 4484/ß, Westseiten der Flurstücke 4484/ß und 4484/6, eine nach Süden verlängerte Linie der Westseite des Flurstücks 4484/6 bis zum Schnittpunkt mit der Südseite des Flurstücks 448ß/ß, von diesem Schnittpunkt aus eine rechtwinklig nach Süden verlaufende Linie bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 60ß4/ß (Feldweg),
c) im Süden durch den Feldweg Flurstück 60ß4/ß,
d) im Westen durch die Ostseite des Feldweges Flurstück 60ßß,
wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2
Abs. 1 in Verbindung mit § ßO des BBauG beschlossen.
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