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Zu Punkt 1/14
Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, daß die monatliche Gebühr für 1 cbm häusliches Abwasser für alle an das bestehende städtische Kanalnetz angeschlossenen bebauten Grundstücke und für die bebauten Grundstücke, denen die Möglichkeit des Anschlusses gegeben ist, ab 1. 1. 1965 0,40 DM beträgt.
Beschluß zu Punkt 1/15
Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über den Anschluß und die Abgabe von Wasser
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
§ 1
Der Absatz 5 des § l6 der Satzung der Stadt Montabaur über den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser vom l4. 6. 1940 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
§ 16 (5)
Das Wassergeld ist ab 1. 1. 1965 an die Stadtkasse
Montabaur zu zahlen.
Der Betrag wird innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Rechnung fällig..
Zu Punkt I/l6
Bekanntgabe von Eingängen und Verschiedenes
1. Wahl eines neuen Schiedsmannes
Der Vorsitzende bittet die Fraktionen des Stadtrates,
§
16.12. 1964
15.6.
1965
^..6 }: -965
!1.7.
.965
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