Akte 
Konstituierende Sitzung 23. November 1964
Entstehung
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in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Kreisausschuß über die Planung und Kosten des Hallenfreibades zu beraten und zu beschließen, damit nach Genehmigung der Baupläne die endgültige Finanzierung sichergestellt werden kann.

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8. Aushändigung der Müllabfuhrsatzung und Gebührensatzung an den Stadtrat.

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Der Vorsitzende übergibt dem Stadtrat die von der Verwaltung neu ausgearbeitete Müllabfuhr- und Gebühren­satzung, die ab 1. 1. 1965 in Kraft treten soll.

Die Satzungen sollen nach Beratung im Haupt- und Finanz­ausschuß in der nächsten Stadtratssitzung beschlossen werden. Nach der neuen Satzung werden die Müllabfuhr­gebühren nicht mehr nach dem Grundsteuermeßbetrag, sondern nach dem Inhalt der Müllgefäße (35 und 50 Liter) berechnet.

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