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in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Kreisausschuß über die Planung und Kosten des Hallenfreibades zu beraten und zu beschließen, damit nach Genehmigung der Baupläne die endgültige Finanzierung sichergestellt werden kann.
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1964
16 . 12 *! 1964
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8. Aushändigung der Müllabfuhrsatzung und Gebührensatzung an den Stadtrat.
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Der Vorsitzende übergibt dem Stadtrat die von der Verwaltung neu ausgearbeitete Müllabfuhr- und Gebührensatzung, die ab 1. 1. 1965 in Kraft treten soll.
Die Satzungen sollen nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuß in der nächsten Stadtratssitzung beschlossen werden. Nach der neuen Satzung werden die Müllabfuhrgebühren nicht mehr nach dem Grundsteuermeßbetrag, sondern nach dem Inhalt der Müllgefäße (35 und 50 Liter) berechnet.
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$ 47 Ab*, k
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