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2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Grenzweg" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.
Gemäß § 40 (l) GO enthält sich Ratsmitglied Decker wegen Sonderinteresse der Stimme.
Beschluß zu Punkt 1/11,
Vorlage Nr. 578
Änderung des Bebauungsplanes Wolfchesbitz
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Für den Bereich der Grundstücke Flur 31;
Flurstücke 11, 12, 13, l4, 15, 16, 17, 18, 19 und 20 wird der Bebauungsplan "Wolfchesbitz" so geändert, daß dieses Gebiet als "Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen wird. Außerdem ist die Verbreiterung der Humboldtstraße im Bereich des Grundstückes Flur 31, Flurstück 20, vorgesehen. Zur Bebauung wird eine l8 m breite überbaubare Zone, die in einem Abstand von 4 m von der Humboldtstraße verläuft, ausgewiesen.
2. Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungsplanes "Wolfchesbitz" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. Die geänderten Planunterlagen sollen gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.
Beschluß zu Punkt 1/12,
Vorlage Nr. 579
Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" im Bereich der Grundstücke an der Fröschpfortstraße (Fußweg E 2 - F 2 und E 3 - F 3)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die von Frau Magdalena Kilian, Montabaur, gegen die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden zurückgewiesen, da die Anlegung der zusätzlichen Straße zur Erschließung der Hangparzellen an der Fröschpfortstraße unter Berücksichtigung der schwierigen örtlichen Verhältnisse unbedingt erforderlich ist.
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