Akte 
Sitzung 24. April 1969
Entstehung
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- Blatt 15

2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Grenzweg" in der vorge­legten Form seine Zustimmung.

3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffentlich ausge­legt werden.

Gemäß § 40 (l) GO enthält sich Ratsmitglied Decker wegen Sonderinter­esse der Stimme.

Beschluß zu Punkt 1/11,

Vorlage Nr. 578

Änderung des Bebauungsplanes Wolfchesbitz

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Für den Bereich der Grundstücke Flur 31;

Flurstücke 11, 12, 13, l4, 15, 16, 17, 18, 19 und 20 wird der Be­bauungsplan "Wolfchesbitz" so geändert, daß dieses Gebiet als "All­gemeines Wohngebiet" ausgewiesen wird. Außerdem ist die Verbreite­rung der Humboldtstraße im Bereich des Grundstückes Flur 31, Flur­stück 20, vorgesehen. Zur Bebauung wird eine l8 m breite überbauba­re Zone, die in einem Abstand von 4 m von der Humboldtstraße verläuft, ausgewiesen.

2. Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungsplanes "Wolfchesbitz" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.

3. Die geänderten Planunterlagen sollen gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffent­lich ausgelegt werden.

Beschluß zu Punkt 1/12,

Vorlage Nr. 579

Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" im Bereich der Grundstücke an der Fröschpfortstraße (Fußweg E 2 - F 2 und E 3 - F 3)

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die von Frau Magdalena Kilian, Montabaur, gegen die Änderung des Be­bauungsplanes "Alberthöhe" vorgebrachten Bedenken und Anregungen wer­den zurückgewiesen, da die Anlegung der zusätzlichen Straße zur Er­schließung der Hangparzellen an der Fröschpfortstraße unter Berücksich­tigung der schwierigen örtlichen Verhältnisse unbedingt erforderlich ist.

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