Akte 
Sitzung 20. Februar 1969
Entstehung
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Satzung

vom

der Stadt Montabaur

zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Stadt Montabaur vom 30. Nov. I 96 I (1. Änderung)

Aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz) in der Fassung des Landesgesetzes vom 25.9*1964 (GVB1. S. l4ß) wird nach dem

Beschluß des Stadtrates vom _ folgende Satzung

erlassen:

§ 1

Der § 6 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) in der Stadt Montabaur vom 3 O.ll.i 96 l wird wie folgt ge­ändert:

Dient der Ausbau über das der Regelung des Absatzes 1 zu­grundeliegende Maß hinaus einem öffentlichen Verkehrsbe­dürfnis, so kann die Gemeindevertretung abweichend vom Absatz 1 den von der Stadt zu tragenden Teil des beitrags­fähigen Aufwandes durch Beschluß um weitere 1 bis 40 v.H. heraufsetzen.

§ 2

Die übrigen Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen in der Stadt Montabaur vom 30 .ll.i 96 l werden nicht geändert.

§ 3

Die Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Montabaur, den

; Sitzung v.

11.3.1969

, V. Leg-P.

Sitzung v.

2^.1969

V. Leg.-P.

Sitzung v.

5 . 5 . 1969 ]!$ V. Leg.-P.

Sitzung v.

22. 5. 69

V. Leg.-P.

Bürgermeister