Beschluß zu Punkt 1/8, ohne Vorlage
Aufhebung eines Arbeitsverbotes für die Firma Merfels in Hundsangen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Das gegen die Firma Theodor Merfels aus Hundsangen ausgesprochene Verbot zur Ausführung von Steinmetzarbeiten auf dem städtischen Friedhof wird aufgehoben.
(Zu dem vorliegenden Beschluß siehe Schreiben der Friedhofsverwaltung, Az.: 7*730.0ß2 vom 7. Oktober 1968 und Stadtratsbeschluß vom 8. Juli 1968 unter Punkt 11 der Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung).
Zu Punkt 1/9* Verschiedenes
1. Unter diesem letzten Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung gab Herr Bürgermeister Mangels bekannt, daß die städtischen Arbeiter bei der Räumung der erheblichen Schneemassen innerhalb
des Stadtgebietes in pausenlosem Einsatz einen besonderen Arbeitseifer an den Tag gelegt haben.
2. Während der Frostperiode muß immer wieder festgestellt werden, daß auf den Bürgersteigflächen erhebliche Schäden entstehen, die durch das verbotswidrige Parken von Kraftfahrzeugen auf den Gehwegen verursacht werden. Die zuständigen Polizeiorgane sollten diesen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mehr Aufmerksamkeit schenken.
ß. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in letzter Instanz den Widerspruch des Herrn Dr. Rausch wegen der Geländeabgabe im Umlegungsverfahren auf der Alberthöhe zugunsten der Stadt entschieden. ' Die langwierigen Auseinandersetzungen mit dem Kläger haben damit ein Ende gefunden.
4. Der Bürgermeister der Partnerstadt Tonnerre hat als Präsent an Montabaur eine Kiste mit 9 Flaschen französischen Weines gesandt.
Die Mitglieder des Stadtrates hatten Gelegenheit bei einer Kostprobe
Sitzung v. 11 . 3.1969 V. Leg-P.
Sitzung v. 24 . 4.1969
V. Leg.-P.
Sitzung v.
5 . 5 * 1969 V. Leg.-P.
Sitzung v.
22. 5. 69
V. Leg.-P.

