- 9 -
Beschluß zu Punkt 1/6, Vorlage Nr. 526
Umlegungsbeschluß für das geplante Baugebiet "In und auf der Bächel II"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Montabaur beschließt gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. I960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20. 1. 1961 (GVB1. S. 23) die Einleitung der Umlegung für das Baugebiet "In und auf der Bächel II".
Das Umlegungsgebiet ist auf dem beiliegenden, einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan, durch einen roten Farbstreifen kenntlich gemacht. Das Umlegungsgebiet umfaßt die in beigefügtem Verzeichnis aufgeführten Grundstücke.
'Sitzung v.
20. 2. 69
V. Leg.-?*
.
Sitzung v. 11 . 3.1969
V. Leg-P.
0
1
Sitzung v 2it.^.1969 V. Leg.-P
Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
___-A
Sitzung v. ! 22. 5. 69 * V. Leg.-P.
Zu Punkt 1/5. Verschiedenes
1. Müllplatz "Alter Galgen"
Gegen die Einrichtung des Müllplatzes am "Alten Galgen" hat ein Bürger von Montabaur eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Montabaur eingereicht. Das ordentliche Gericht hat seine Unzuständigkeit in dieser Sache erklärt und die Eingabe zur Weiterleitung an das Verwaltungsgericht gegeben.
Der Vorsitzende gibt diesen Vorgang den Ratsmitgliedern zur Kenntnis und erklärt, daß der Müllplatz am Alten Galgen nur eine Ubergangslösung sei und daß die Stadt sich um die Bereitstellung eines neuen Müllplatzgeländes bemüht.
2. Antrag des Johann Höitiänn auf Benutzung des Müllplatzes an
Samstagen
Verwaltung und Rat empfehlen, es bei den bisherigen Öffnungs-
M.
Sitzung 11 . 12.1961 V. Le&r-P.
Sitzung vA
18 . 12 . 1968 ]
V. Leg.-P. ;
Sitzung v. 23 . 12.1968 V. Leg.-p.

