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] ; Sitzung^v.
! ' 20 . 2 . 69
V. Leg.-P*
im Süden von der Lahnstraße (Flur 51, Flurstück 218), im Westen von der Albertstraße (Flur 51, Flurstück 21)
im Rahmen der Bestimmungen des § 13 BBauG als Satzung.
Vorlage Nr. 525
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Süden von der Fröschpfortstraße, im Westen von der Albertstraße, im Norden von der Lahnstraße,
im Osten von dem Fußweg Flur 51, Flurstück 195 im Rahmen der Bestimmungen des § 13 BBauG als Satzung.
Das Stimmrecht des Bürgermeistern ruht bei der Abstimmung über diese beiden Vorlagen.
Zu Runkt 1/4
Beratung und Beschlußfassung über die Ausführungsart des Straßenbaues im Baugebiet Alberthöhe
Die Beratung, an der als Fachmann Herr Bauunternehmer Kilian aus Niederelbert teilnimmt, endet mit folgendem Ergebnis:
Sämtliche Straßenbauarbeiten im Baugebiet Älberthöhe sollen erneut ausgeschrieben werden, um eine Ausführung in Betonverbundsteinen der Bitumen-Ausführung gegenüber stellen zu können. Uber die Ausführung der Bürgersteige und Parkstreifen in Betonverbundsteinen sollen ebenfalls Angebote eingeholt werden.
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Sitzung v.' 11.3.1969 V. Leg-P.
Sitzung v. 24.^.1969
V. Leg.-P.
Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
Sitzung v. 22. 5. 69 V. Leg.-P.
a.h
SitzungT. 11.12.1U' V. LegrP.t
Ritzung v
18.12.196U
V. Leg.-P.
Sitzung v. 23.12.1968 V. Leg,—p.

