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Die Pläne sind bis zum 15* 11* 1968 bei der Stadtverwaltung einzureichen. Im Einvernehmen mit dem Landkreis, der Bezirksregierung und den Fachministerien in Mainz ist ein Gutachterausschuß zu bilden, der aus den eingehenden Entwürfen den für die Ausführung zweckmäßigsten und wirtschaftlichsten Entwurf in Vorschlag bringt. Zum Zwecke des schulaufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahrens sind die endgültigen Pläne bis zum 15* 1* 1969 bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die endgültigen Entwürfe bedürfen der Genehmigung des Stadtrates und des Kreisausschusses.
Für die Durchführung des Bauvorhabens ist ein paritätisch besetzter Vergabeausschuß von Vertretern des Kreises und der Stadt zu bilden.
Zu Punkt 2, Altstadtsanierung
Städtebauplaner Imlau informiert die Ratsmitglieder über den Stand des Planungsverfahrens und berichtet insbesondere von der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege in Mainz über die denkmalpflegerisch wertvollen Objekte in Montabaur, die unbedingt zu erhalten sind. Hierzu gehören das Alte Amtsgericht, die mittelalterliche Stadtmauer südlich des Pfarrhauses bis zur Hospitalstraße und Biergasse sowie die Häuser Nr.
13 und 23 (Glückmann und Schlemmer) am Steinweg.
Die Diskussion über die Altstadtsanierung schließt zusammenfassend ab mit dem Vorschlag des Vorsitzenden, Teilgebiete des Sanierungsplanes zu bestimmen und diese einzeln bu beraten, auch mit den beteiligten Bürgern, und danach erst das Projekt in der Gesamtheit als Sanierungs-, Erneuerungs- oder Bebauungsplan zu beschließen.
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Sitzung 11 . 3.1969 V. Leg-P.
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Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
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Sitzung v.:' 8 . 7 . 1968 V. Leg.-P.
Sitzung v. 9 . 9.1968 V. Leg.-p.
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18.12.1968
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