Akte 
Sitzung 27. Juni 1968
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 4 -

Beschluß zu Punkt 1 Neubau einer Realschule

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Bau einer zweizügigen Realschule bis zu 15 Klassenräumen zuzüglich Nebenräumen, soweit letzteres nicht durch Mitbenutzung entsprechender Räume der Berufsfach- und Han­delsschule des Kreises aus dem Raumprogramm der Realschule nach den Schulbaurichtlinien herausgenommen werden können. Für die Er­richtung der Realschule wird ein Grundstück in dem Baugebiet "In der Bächel" in Größe von 10,441 qm zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Neubaues der Realschule belaufen sich nach dem vom Landratsamt im Juni 1968 aufgestellten Kostenveranschlag und Finanzierungsplan auf 3 Mill. DM.

Der Finanzierungsanteil der Stadt ist mit 300.000 DM aus allgem. Deckungsmitteln des ordentl. Haushaltes, mit dem Rest durch eine entsprechende Darlehensaufnahme sich4rzustellen, wobei vorausge­setzt wird, daß die über die Voranschlagssume von 3 Mill. DM hinausgehenden Kosten nicht durch ordentl. Haushaltsmittel der Stadt finanziert werden sollen. Diese Mittel könnten unter Berück­sichtigung de# finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt nur auf dem Darlehenswege finanziert werden. Bezüglich des Schuldendienstes für diese Mehraufwendungen bedarf es einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Kreis, sofern nicht schon durch die Übernahme der Schule seitens des Kreises diese Frage gegenstandslos geworden ist.

Der Schulbetrieb wird mit Beginn des Schuljahres 69/70 am 1. 8. 69 zunächst und vorübergehend in den Räumen des derzeitigen Internats des Aufbaugymnasiums in der Gelbachstraße eröffnet. Der Schulneu­bau soll spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres 72/73 am 1. 8. 72 bezugsfertig sein. Zur Durchführung der Planung in Form von Gutachten soll ein beschränkter Wettbewerb mit den Architekten Dr. Krieger, Petry und Kittner durchgeführt werden. Es wird dem Landkreis anheimgestellt, für diesen Wettbewerb bis zu 3 weitere Architekten zu benennen. Für diesen Ideenwettbewerb ist ein Pauschalbetrag von 6.000 DM für jeden Entwurf zu zahlen.

Sitzung v.

20 . 2 . 69

V. Leg.-?'

Sitzung 11.3.1969 V. Leg-P.

4 itzung v. Fi4.tt.l969

. Leg.P*

[itzung v.

!. 5. 1969 '. Leg.-P.

4

itzung v,

2. 5. 69

* Leg,-P,

Sitzung v.

8.7. 1968 V. Leg.-P.

Sitzung v. , 9.9.1968 V. Leg.-p.

Sitzung v. 26. 9. 68 V. Leg.-p.

Sitzung v. 19.11.1968 V. Leg.-P.

Sitzung 11.12.19^ V. Leg^p'

rngvl.

18.12.1968

V. Leg.-p,

'sYt-tl

Sitzung v.

23.12.1968 !

V. Leg.-p, j

- 5 -