Akte 
Sitzung 28. September 1967
Entstehung
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1. der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § 5*1 BBauG erteilt,

2. das geplante Bauvorhaben die im Bebauungsplan festgesetzte Baufluchtlinie einhält und nicht überschreitet.

Beschluß zu Punkt 11/1, Vorlage Nr. 410 c

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe" des Herrn Heinz Frink.

Der Stadtrat faßt ein±immig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung einer Garage durch Herrn Heinz Frink im Baugebiet "Alberthöhe" seine Zustim­mung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § $1 BBauG erteilt.

Beschluß zu Punkt 11/1, Vorlage Nr. 410 d

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe" der Eheleute Georg Zechmann, Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung eines Anbaues am Wohnhaus der Eheleute Zechmann im Baugebiet "Alberthöhe" (Albertstraße - Ecke Wiedstraße) seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § $1 BBauG erteilt.

Beschluß zu Punkt 11/1, Vorlage Nr. 410 e

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe" der Eheleute Herbert Müller, Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung eines Wohnhauses durch die Eheleute Herbert Müller im Baugebiet "Alberthöhe"

(Am Wolfsturm) seine Genehmigung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § 51 BBauG erteilt.

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