Akte 
Sitzung 11. Juli 1967
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- s -

§ 13

Die Pächter haben Ober den Wirtschaftsbetrieb entsprechend den handele- und steuerrechtlichen Bestimmungen gewissenhaft Buch zu führen. Betreiben sie neben der Milchbar noch ein weiteres Geschäft, so haben sie für die Milchbar gesondert Buch zu

Die Verpächterin ist berechtigt, jederzeit in die Geschäfts­führung Einblick zu nehmen und im Falle von Beanstandungen Ab­hilfe zu verlangen.

§ 15

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrift­form. Nachträgliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen, wenn sie nicht schriftlich vereinbart sind.

§ 16

Gerichtsstand ist Montabaur.

5 17

Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Verpächterin und Pächter erhalten je eine Ausfertigung.

3.7 - 194^7

Montabaur, den

Wirges, den <2^. % ?

Pächter

Verpächterin