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§ 13
Die Pächter haben Ober den Wirtschaftsbetrieb entsprechend den handele- und steuerrechtlichen Bestimmungen gewissenhaft Buch zu führen. Betreiben sie neben der Milchbar noch ein weiteres Geschäft, so haben sie für die Milchbar gesondert Buch zu
Die Verpächterin ist berechtigt, jederzeit in die Geschäftsführung Einblick zu nehmen und im Falle von Beanstandungen Abhilfe zu verlangen.
§ 15
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Nachträgliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen, wenn sie nicht schriftlich vereinbart sind.
§ 16
Gerichtsstand ist Montabaur.
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Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Verpächterin und Pächter erhalten je eine Ausfertigung.
3.7 - 194^7
Montabaur, den
Wirges, den <2^. % ?
Pächter
Verpächterin

