Akte 
Sitzung 10. Mai 1967
Entstehung
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Vertrag

zwischen der Stadt Montabaur und der Firma IBACO, Bau- Coordi- nierungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Velbert,

über die Errichtung eines Hallenbades mit Beckengröße 10 x 25 m, eines Freibades mit Planschbecken und eines Schwimmeisterwohn- hauses. .

' § 1

Die Stadt Montabaur erteilt der Firma IBACO, Bau-Coordinierungs- gesellsckaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft, als Hauptunter­nehmer den Auftrag zur Errichtung eines Hallenbades mit Becken- große 10 x 25 iR, eines Freibades mit Planschbecken und eines Schwimmeisterwohnhauses gemäß den von Herrn Architekt Dr. Ing.

F. Krieger, Velbert, gefertigten Plänen? Diese Pläne (l : IOC) sind Bestandteil des Vertrages.

§ 2

(1) Die Firma IBACO wird von der Stadt Montabaur beauftragt,

als Coordinierungsgesellschaft alle Lieferungen und Leistun­gen, an geeignete Firmen namens und im Auftrag der Stadt Montabaur weiterzugeben. Hierbei sind nach Möglichkeit ein­schlägige Firmen der Stadt Montabaur und des Unterwester­waldkreises zu berücksichtigen.

(2) Im Rahmen dieses Vertrages im Sinne der §§ 631 ff BGB wird mit der Firma IBACO ein Haupt-Neben-Unternehmer-Verhältnis begründet, bei dem die vorgenannte Firma Hauptunternehmer und alle übrigen von dieser Firma für die Durchführung von Ein­zelleistungen beauftragten Unternehmer im umsatzsteuer- rechtlichen Sinne Nebenunternehmer sind.

(3) Unabhängig von den Verpflichtungen des planenden und.bau­leitenden Ingenieurs Dr. Krieger, Velbert, übernimmt die Firma IBACO die Kontrolle und Abrechnung der Nebenunter­nehmerarbeiten sowie die Zahlungsregulierung.

( 4 ) Die Firma IBACO garantiert als Hauptunternehmer die Ein­haltung der vereinbarten Preise unter der Voraussetzung, daß die vertraglichen Leistungen nicht überschritten werden. Die IBACO stellt insoweit die Stadt Montabaur von allen Ansprüchen der Nebenunternehmer frei.

(5) Die Firma IBACO übernimmt als Hauptunternehmer neben der

besonderen Gewährleistungshaftung des § 10, Abs. 3t die Ge­währ für einwandfreie Ausführung der Nebenunternehmep*- Leistungen. Die übernimmt für alle Gewährleistungs­

verpflichtungen sämtlicher Nebenunternehmer der Stadt Montabaur gegenüber die selbstschuldnerische Bürgschaft.

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