Akte 
Sitzung 10. Mai 1967
Entstehung
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zum Jagdpachtvertrag über den Jagdbezirk II (Feldjagd l) mit den Gebrüdern Hermann und Wille Stendebach, Montabaur, Hammerweg

vom 13. 5. 1959-

§ 1

Der § 2 (4) erhält folgenden Wortlaut;

Die Geländefläche auf dem sogenannten "Körlen^zwischen Nieder­elberter-, Hollerer- und Koblenzer Straße ist militärisches Ubungsgelände. Die Jagdausübung ist nur insoweit gestattet, wie die militärischen Vorschriften es zulassen.

§ 2

Der §3(2) erhält folgenden Wortlaut:

Wegen anderweitiger Nutzung scheidet das Gelände der Bundeswehr­kaserne und der im Bau befindlichen Umgehungsstraße aus dem Jagdbezirk aus.

§ 3

Die im § 4 des Pachtvertrages festgelegte Pachtzeit wird bis zum 31. 3. 1977 verlängert.

§ 4

Der im §3(1) festgesetzte Pachtpreis erhöht sich ab 1. 4. l$o7 auf l.ßOO,-- DM jährlich.

§ 5

Der im § 8 zur Verhütung von Wildschäden im Wald jährlich zu zahlende Pauschalbetrag erhöht sich ab 1. 4. 1967 auf 30, DM.

§ 6

Die übrigen Bestimmungen des Jagdpachtvertrages bleiben in Kraft

Montabaur, den . *

Die Jagdpächter:

Die Verpächterin: