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Der Stadtrat beschließt den Vertragstext, wie er dem Stadtrat in der Sitzung Vorgelegen hat und gibt dem Vertragsentwurf einstimmig seine Zustimmung. Der Vertragsentwurf ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Zu Punkt 11/3. Vorlage Nr. 376
Gewährung einer persönlichen Zulage nach § 24 BAT an den Stadtangestellten Günther Kloft
Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis:
Der Stadtangestellte Günter Kloft ist bei der Stadtkasse beschäftigt und erhält z. Z. eine Vergütung nach BAT VIII.
Die von ihm besetzte Stelle ist im Stellenplan mit einer Vergütung nach BAT VIb bewertet.
Kloft besucht seit 19. Januar 1967 den Angestelltenlehrgang I an der Verwaltungsschule in Koblenz. Die dem vorgenannten übertragenen Aufgaben rechtfertigen eine Bewertung seiner Tätigkeit mit einer Eingruppierung nach BAT VII. Dieses ist jedoch nach dem Prüfungstarifvertrag erst möglich, nachdem die Verwaltungsprüfung I abgelegt ist.
Bis zu diesem Zeitpunkt erhält Herr Kloft eine widerrufliche Stellenzulage nach BAT VII.
Beschluß zu Punkt 11/4, Vorlage Nr. 3?7
Verkauf eines Grundstückes des Hospitalfonds an die Kevag zur Errichtung einer Trafostation
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Verkauf eines Teilstückes von ca. 170 qm des hospitaleigenen Grundstückes, Flur 20, Parzelle Nr. 3358 = 276 qm zum Preise von 10,— DM je qm für die Errichtung einer Trafostation.

