27
Stadt Montabaur den gemeinschaftlichen Steinbruch im Stadtwald Montabaur in ihr alleiniges Eigentum gegen entsprechende Abfindung der Miteigentümer übernimmt.
Sie überträgt dem Landratsamt -Untere Forstbehörde- d^e Befugnis, mit den übrigen Eigentümern zu verhandeln. Als Grundlage für die Verhandlung soll das forstliche Gutachten des Herrn Oberforstmeisters Reiber vom 10. 2. 1967 dienen, vor allen Dingen der DM-Wert der Eigentumsanteile auf S. 8 dieses Gutachtens.
Zu Punkt 11/15, Verschiedenes
lv Widerspruch Dr. Rausch
Der Vorsitzende sowie I. Beigeordneter Pehl geben dem Rat in einer kurzen Zusammenfassung Kenntnis von den Verhandlungen in Sachen Umlegung mit den Grundstückseigentümern Dr. Rausch/Dr. Cherdron.
Alle Ratsmitglieder waren nach längerer Diskussion der Auffassung, daß in besagter Angelegenheit im Sinne der von der Verwaltung vorgetragenen Standpunkte weiter verhandelt werden und der Umlegungsausschuss sich nochmals damit befassen sollte.
2. Bauplatz Internat Aufbaugymnasium
Der Vorsitzende macht die Ratsmitglieder auf die ausgehängten Baupläne für den Bau des Internats der Aufbauschule aufmerksam und erklärt dazu, daß, nachdem die Grundstücksfrage für das Sportplatzgelände geklärt^V^^
Montabau^., den 14. April 1967
itze
iürgermeistpr
Ratsmitglied Decker
Schriftführer
Ratsmitglied Witte

