Akte 
Sitzung 28. März 1967
Entstehung
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Stadt Montabaur den gemeinschaftlichen Steinbruch im Stadt­wald Montabaur in ihr alleiniges Eigentum gegen entsprechende Abfindung der Miteigentümer übernimmt.

Sie überträgt dem Landratsamt -Untere Forstbehörde- d^e Be­fugnis, mit den übrigen Eigentümern zu verhandeln. Als Grundlage für die Verhandlung soll das forstliche Gutachten des Herrn Oberforstmeisters Reiber vom 10. 2. 1967 dienen, vor allen Dingen der DM-Wert der Eigentumsanteile auf S. 8 dieses Gutachtens.

Zu Punkt 11/15, Verschiedenes

lv Widerspruch Dr. Rausch

Der Vorsitzende sowie I. Beigeordneter Pehl geben dem Rat in einer kurzen Zusammenfassung Kenntnis von den Verhand­lungen in Sachen Umlegung mit den Grundstückseigentümern Dr. Rausch/Dr. Cherdron.

Alle Ratsmitglieder waren nach längerer Diskussion der Auffassung, daß in besagter Angelegenheit im Sinne der von der Verwaltung vorgetragenen Standpunkte weiter verhandelt werden und der Umlegungsausschuss sich noch­mals damit befassen sollte.

2. Bauplatz Internat Aufbaugymnasium

Der Vorsitzende macht die Ratsmitglieder auf die ausge­hängten Baupläne für den Bau des Internats der Aufbau­schule aufmerksam und erklärt dazu, daß, nachdem die Grundstücksfrage für das Sportplatzgelände geklärt^V^^

Montabau^., den 14. April 1967

itze

iürgermeistpr

Ratsmitglied Decker

Schriftführer

Ratsmitglied Witte