Akte 
Sitzung 28. März 1967
Entstehung
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wurde das Schätzungsamt Montabaur gebeten, das Hospital­grundstück in der Klosterstraße zu schätzen. Das Grund­stück wurde auf 192.500, DM geschätzt, das sind 42.500, DM mehr als ursprünglich zu zahlen beabsichtigt war. Es wurde daher vorgesehen, 150.000, DM, die für die Finanzierung des Altersheimes sofort erforderlich sind, auf dem Darlehenswege aufzunehmen.

Über die 42.500, DM soll der Hospitalfonds der Stadt ein Darlehen gewähren.

Der Stadtrat stimmt diesem Vorschlag ohne förmliche Be­schlußfassung zu.

Beschluß zu Punkt 11/8, Vorlage Nr. 361 Nachwahl bzw. Bestätigung des Umlegungsausschusses

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Als stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses wird anstelle des Obervermessungsrates Ostermann vom Katasteramt St. Goarshausen der beim Katasteramt Montabaur beschäftigte Vermessungsassessor Kohlenberg gern, der 1. LVO zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20. 1. 1961 gewählt. Gleichzeitig werden die übrigen Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter gern. § 3 der 2. LVO zur Änderung der 1. LVO zur Durchführung des BBauG vom 11.10.1966 in ihrem Amt bestätigt.

Diesen Beschluß faßt der Stadtrat bei zwei Stimmenthaltungen einstimmig.

Zu Punkt 11/9

Patenschaft mit einer französischen Stadt

Der Vorsitzende gibt dem Rat von einem Schreiben des Bildungsreferenten des Bischöflichen Jugendamtes Limburg