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Diesen Beschluß faßt der Stadtrat einstimmig. Bei der Abstimmung und der Beratung über diesen Punkt verläßt Ratsmitglied Meuer gern. § 40 GO wegen Sonderinteressen die Sitzung.
Beschluß zu Punkt 11/4, Vorlage Nr. 351
Verkauf eines Teiles einer Wegeparzelle
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Einziehung des Weges, Flur 45, Parz.Nr. 41, soweit er zwischen der Wegeparzelle Nr. 13 und der Wegeparzelle Nr. 18 liegt. Nach Durchführung des Einziehungsverfahrens ist die Trennparzelle zusammen mit dem entsprechenden Teil der Grabenparzelle Nr. 25 zum Preise von 5,— DM je qm an die Firma Kalinna zu verkaufen.
Zu Punkt 11/5, Vergabe von Bauarbeiten
a) Kanalisation
Der Stadtrat vergibt aufgrund der durchgeführten Submission
folgende Arbeiten an die Firma Gebr. Kilian, Niederelbert:
Abwasserleitung Alberthöhe -
Biebrichsbachstraße
Abwasserieitung Alberthöhe -
Straße am Wolfsturm
Abwasserleitung In der Bächel -
Elgendorfer Straße
Abwasserleitung Kalk II
Diesen Beschluß faßt der Stadtrat einstimmig.
b) Zufahrtstraße Hallenbad
Der Stadtrat beschließt einstimmig, die Arbeiten für den Ausbau der Zufahrtstraße zum Hallenbad von der Koblenzer
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io.
1967
zu
8.241,40
DM
!
.
,
zu
6.157,60
DM !
L !
zu
8.093,90
DM
zu
4.208,--
DM
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