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Vorgelegen hat und diesem Beschluß beigefugt ist.
Beschluß zu Punkt 11/2. Vorlage Nr. 318 Neufassung des Vertrages mit der Firma IBACO
Der Stadtrat faßt einstimmig nach Änderung des Vertragsentwurfes in den §§ 2; 5; 7 und 10 folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Vertrag mit der Firma IBACO, Bau-Coordinierungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft, Velbert in der Form des Entwurfes, wie er in der Sitzung am 19. 12. 1966 Vorgelegen hat und diesem Beschluß als Anlage beiliegt.
Beschluß zu Punkt II/2a
Ubergangsbürgschaften
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist grundsätzlich bereit, im Baugebiet des Bebauungsplanes "Alberthöhe" die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften als Übergangsbürgschaften zu genehmigen, wenn Bauherren in diesem Baugebiet Darlehen deshalb nicht ausgezahlt werden können, weil die Eintragung entsprechender Hypotheken bzw. Grundschulden daran scheitert, daß die Übertragung der aus der Umlegung ihnen zugeteilten Grundstücke im Grundbuch noch nicht möglich war.
Beschluß zu Punkt 11/3. Vorlage Nr. 319
Übernahme von Bürgschaften
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Übernahme einer selbstschuld nerischen Bürgschaft in Höhe von 38.000,— DM für Herrn
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