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Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung von Teilen der Grundstücke Flur 26, Flurstücke 4469/4 und 4469/10
Bauherrn sind die Herren Josef und Heinz-Günther P e h 1 , Montabaur, Steinweg 47.
Beschluß zu Punkt 11/5. Vorlage Nr. ß08
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung der Garage durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Flur 24, Flurstück 3766 .
Bauherrin ist Frau Katharina Hammerstein, Montabaur, Wiedstraße .
Beschluß zu Punkt 11/6. Vorlage Nr. 309
Aufnahme eines Darlehens für den Altersheimneubau und Übernahme einer Bürgschaft durch die Stadt
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. die Aufnahme eines öffentlichen Baudarlehens (Heimförderungsmittel des Bundes) für den Bau eines Altersheimes in Höhe von 98 . 5 OO,-- DM zu folgenden Bedingungen:
100 %
2 %
Auszahlung
Zinssatz
Verwaltungskostenbei
trag
K'st'
Tilgung
1/2 % von der ursprünglichen Darlehenssumme
1 % zuzüglich ersparter Zinsen
die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft für dieses Baudarlehen. Die Bürgschaft erlischt, wenn nach Durchführung der Umlegung Alberthöhe das Eigentum an dem
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2. Nov
1966
19.De 1966 ^
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