Akte 
Sitzung 20. Oktober 1966
Entstehung
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günstigerer Standort zur Diskussion steht".

Dieser Antrag verfällt mit 6 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 9 Nein-Stimmen der Ablehnung.

Beschluß zu Punkt 11/4. Vorlage Nr. 306

Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

a) Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" in der Weise, daß der in der Philipp-Gehling- Straße vorgesehene Parkstreifen entfällt und die hierfür vorgesehene Grundstücksfläche dem anliegenden Grundstück des Herrn Peter Fetz nach Abschluß der Umlegung im Wege des Ver­kaufs zugeführt wird.

b) Der Stadtrat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur späteren Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für ein Bauvorhaben des Herrn Peter Fetz, Montabaur, Philipp-Gehling- Straße. Voraussetzung hierfür ist, daß folgende Bedingungen eingehalten werden:

1. ) Der zu erstellende Baukörper muß sich der umgebenden Be­

bauung in Bauart und Geschossigkeit (max. 2 Geschosse) an­passen.

2. ) Der neue Baukörper darf nicht über die Baufluchtlinie, die

von dem bestehenden Gebäude bestimmt wird, hinausragen, ß.) Für die Errichtung des neuen Baukörpers müssen die Be­stimmungen der Landesbauordnung sowie der Baunutzungsver­ordnung (Überbaubarkeit des Grundstücks) beachtet werden.

Beschluß zu Punkt 11/5. Vorlage Nr. 307

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet "Alberthöhe"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan ausge­sprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem

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