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günstigerer Standort zur Diskussion steht".
Dieser Antrag verfällt mit 6 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 9 Nein-Stimmen der Ablehnung.
Beschluß zu Punkt 11/4. Vorlage Nr. 306
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
a) Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" in der Weise, daß der in der Philipp-Gehling- Straße vorgesehene Parkstreifen entfällt und die hierfür vorgesehene Grundstücksfläche dem anliegenden Grundstück des Herrn Peter Fetz nach Abschluß der Umlegung im Wege des Verkaufs zugeführt wird.
b) Der Stadtrat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur späteren Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für ein Bauvorhaben des Herrn Peter Fetz, Montabaur, Philipp-Gehling- Straße. Voraussetzung hierfür ist, daß folgende Bedingungen eingehalten werden:
1. ) Der zu erstellende Baukörper muß sich der umgebenden Be
bauung in Bauart und Geschossigkeit (max. 2 Geschosse) anpassen.
2. ) Der neue Baukörper darf nicht über die Baufluchtlinie, die
von dem bestehenden Gebäude bestimmt wird, hinausragen, ß.) Für die Errichtung des neuen Baukörpers müssen die Bestimmungen der Landesbauordnung sowie der Baunutzungsverordnung (Überbaubarkeit des Grundstücks) beachtet werden.
Beschluß zu Punkt 11/5. Vorlage Nr. 307
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem
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