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Zu Punkt 1/8
Gemeinschaftssteinbruch im Stadtwald
Der Steinbruch ist Eigentum von 26 Gemeinden und liegt im Waldbereich der Stadt Montabaur. Aus forstwirtschaftlichen Gründen soll das Problem dieses Steinbruches (Größe 1,25 ha) durch Eigentumsübertragung bereinigt werden.
Es stehen zwei Möglichkeiten zu Verhandlung:
1. Die Bestände einzuschlagen bzw. abzuräumen und den Erlös unter die 26 Gemeinden aufzuteilen und das Grundstück zu bewerten und den Erlös aus dem Grundstück ebenfalls an die Gemeinden auszuzahlen.
2. Von Sachverständigen den Nutzungswert bzw. den Bestandserwartungswert zu ermitteln, den Grund- und Bodenwert zu schätzen und diese beiden Fakten zusammen genommen als Wertermittlung zur Grundlage des Verkaufspreises zu machen.
Das Forstarnt vertritt den 2. Vorschlag und empfiehlt dem Stadtrat, sich diesem Vorschlag anzuschließen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung dem 2. Vorschlag den Vorzug gegeben.
Akzeptiert jedoch auch die Lösung, die von der Mehrheit der beteiligten Gemeinden als Entscheidung getroffen wird.
Beschluß zu Punkt 1/9. Vorlage Nr. 296
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung der Jahnstraße und über die Erhebung von Anliegerbeiträgen
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG vom 23. 6. I960 (BGBl. IS. ß4l) und auf § 7 (4) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Eschließungsan— lagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30.11.1961 wird festgestellt, daß das Teilstück der Jahnstraße zwischen der Westerwaldstraße und der Albertstraße sowie die in diesem Teil— stück liegenden Zufahrtsstraßen zu den nördlich der Jahnstraße gelegenen Grundstücken endgültig hergestellt sind. Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter eines durch vorgenannte Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstückes ist.
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