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§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1966 werden nicht geändert.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1966 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplans in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von 300.000,— DM nicht geändert.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 6 10.000,— DM
um 249.500,— DM vermindert und damit auf360.500,— DM festgesetzt.
Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushaltsplan zu folgende Zwecke verwendet:
1. Straßenbau (mittelfristig) 210.500,— DM
2. Bau eines Schwimmbades (langfristig) 150.000,— DM,
Gern. § 37 (3) GO ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden bei der Abstimmung über diesen Beschluß.
Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. 292
Änderung der Zweckbestimmung für eine Darlehensaufnahme
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Zweckbestimmung des lt. Stadtratsbeschluß vom 15* 6. 1965 aufgenommenen Kanalisationsbaudarlehens in Höhe von 210.500,— DM. Das Darlehen ist nunmehr für die Fortführung der Straßenneubaumaßnahmen 1966 zu verwenden.
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