Akte 
Sitzung 13. September 1966
Entstehung
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§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1966 werden nicht geändert.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1966 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplans in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Ge­samtbetrag von 300.000, DM nicht geändert.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 6 10.000, DM

um 249.500, DM vermindert und damit auf360.500, DM festgesetzt.

Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushaltsplan zu folgende Zwecke verwendet:

1. Straßenbau (mittelfristig) 210.500, DM

2. Bau eines Schwimmbades (langfristig) 150.000, DM,

Gern. § 37 (3) GO ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden bei der Abstimmung über diesen Beschluß.

Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. 292

Änderung der Zweckbestimmung für eine Darlehensaufnahme

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Zweckbestimmung des lt. Stadtratsbeschluß vom 15* 6. 1965 aufgenommenen Kanalisations­baudarlehens in Höhe von 210.500, DM. Das Darlehen ist nunmehr für die Fortführung der Straßenneubaumaßnahmen 1966 zu verwenden.

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