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Beschluß zu Punkt 1 / 1 . Vorlage Nr. 289
Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1966 mit Stellenplan
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt:
I# den II. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1966 , der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1966
a) im ordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 278.715,- DM
b) im außerordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "weniger"v. 208 . 200 ,- DM abschließt.
II. den geänderten Stellenplan der Stadtverwaltung Montabaur (S. 22 , 23 , 24 ) des Nachtragshaushaltsplanes).
Beschluß zu Punkt 1 / 2 . Vorlage Nr. 290
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
II. Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1966
Auf Grund der §§ 24 und 96 ff. des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A der Gemeindeordnung (GO - in der Fassung vom 25 . September 1964 (GVB 1 . S. 145 ) wird nach dem Beschluß des Stadtrates vom 13 . 9 . 1966 für das Rechnungsjahr 1966 folgende
II. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
28.Nä; 1967!
lO.Mari! 1967
28.Se^
I90 / #
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20 .(At, 1966
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um DM DM
gegenüber bisher DM
auf nunmehr
festgesetzt
DM
a) im ordentl.
Haushalt
die Einnahmen 278 . 715 .** die Ausgaben 278 . 715 ;*
b) im außerordtl.
Haushalt
die Einnahmen die Ausgaben *
;2 .Nov.
1966 ;
19.DezJ
I966)
in
2.555.362,— 2.834.077.— 2.555362,-- 2.834.077,—
208.200, —
208.200, --
858.500,-
858.500,-
650.300,—
650.300,—
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