Akte 
Sitzung 13. September 1966
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1 / 1 . Vorlage Nr. 289

Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1966 mit Stellenplan

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt:

I# den II. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1966 , der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haus­haltsplanes 1966

a) im ordentlichen Teil

in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 278.715,- DM

b) im außerordentlichen Teil

in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "weniger"v. 208 . 200 ,- DM abschließt.

II. den geänderten Stellenplan der Stadtverwaltung Montabaur (S. 22 , 23 , 24 ) des Nachtragshaushaltsplanes).

Beschluß zu Punkt 1 / 2 . Vorlage Nr. 290

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

II. Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1966

Auf Grund der §§ 24 und 96 ff. des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A der Gemeindeordnung (GO - in der Fassung vom 25 . September 1964 (GVB 1 . S. 145 ) wird nach dem Beschluß des Stadtrates vom 13 . 9 . 1966 für das Rechnungsjahr 1966 folgende

II. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

28.; 1967!

lO.Mari! 1967

28.Se^

I90 / #

r..:;

20 .(At, 1966

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

erhöht um vermindert um DM DM

gegenüber bisher DM

auf nunmehr

festgesetzt

DM

a) im ordentl.

Haushalt

die Einnahmen 278 . 715 .** die Ausgaben 278 . 715 ;*

b) im außerordtl.

Haushalt

die Einnahmen die Ausgaben *

;2 .Nov.

1966 ;

19.DezJ

I966)

in

2.555.362, 2.834.077. 2.555362,-- 2.834.077,

208.200,

208.200, --

858.500,-

858.500,-

650.300,

650.300,

t! ',N

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