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zwischen vor. Die Gemeinde Horressen erkennt eine Fälligkeit der Forderung erst an, nachdem die Beihilfen vom Land gezahlt sind. Auch haben die bisher geführten Dar— lehensverhandlungen zu keinem Erfolg geführt.
Der Vorsitzende &ibt dem Stadtrat zur Kenntnis, daß aufgrund dieses Besprechungsergebnisses ungewiß ist, ob die Stadt Montabaur überhaupt den vereinbarten Betrag in diesem Jahr von der Gemeinde Horressen erhalten wird.
Zu Punkt 11/6
Antrag von Herrn Franz Kespe auf Erteilung einer Konzession
Der Vorsitzende gibt dem Stadtrat zur Kenntnis:
Herr Franz Kespe aus der Jahnstraße beabsichtigt erneut, einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Umbau seines Wohnhauses zum Zwecke der Eröffnung einer Gastwirtschaft zu stellen. Ein entsprechender Antrag wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 29. 9. 1964 nicht befürwortet mit der Begründung, daß das Baugebiet "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" als reines Wohngebiet anzusehen und aus diesem Grunde die Errichtung einer Gaststätte nicht möglich ist. Das Kreisbauamt hat das Baugesuch mit der gleichen Begründung abgelehnt.
Die Stellungnahme des Stadtrates bestätigt einstimmig den bisher vertretenen Standpunkt.
Beschluß zu Punkt 11/7, Vorlage Nr. 277 Festsetzung von Werkdienstwohnungsvergütungen
Der Stadtrat beschließt bei einer Stimmenthaltung:
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