Akte 
Sitzung 07. Juli 1966
Entstehung
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zwischen vor. Die Gemeinde Horressen erkennt eine Fällig­keit der Forderung erst an, nachdem die Beihilfen vom Land gezahlt sind. Auch haben die bisher geführten Dar lehensverhandlungen zu keinem Erfolg geführt.

Der Vorsitzende &ibt dem Stadtrat zur Kenntnis, daß aufgrund dieses Besprechungsergebnisses ungewiß ist, ob die Stadt Montabaur überhaupt den vereinbarten Betrag in diesem Jahr von der Gemeinde Horressen erhalten wird.

Zu Punkt 11/6

Antrag von Herrn Franz Kespe auf Erteilung einer Kon­zession

Der Vorsitzende gibt dem Stadtrat zur Kenntnis:

Herr Franz Kespe aus der Jahnstraße beabsichtigt erneut, einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Umbau seines Wohnhauses zum Zwecke der Eröffnung einer Gast­wirtschaft zu stellen. Ein entsprechender Antrag wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 29. 9. 1964 nicht be­fürwortet mit der Begründung, daß das Baugebiet "Auf dem oberen und unteren Wassergraben" als reines Wohngebiet anzusehen und aus diesem Grunde die Errichtung einer Gaststätte nicht möglich ist. Das Kreisbauamt hat das Baugesuch mit der gleichen Begründung abgelehnt.

Die Stellungnahme des Stadtrates bestätigt einstimmig den bisher vertretenen Standpunkt.

Beschluß zu Punkt 11/7, Vorlage Nr. 277 Festsetzung von Werkdienstwohnungsvergütungen

Der Stadtrat beschließt bei einer Stimmenthaltung:

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