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Beschluß zu Punkt 1, Vorlage Nr. 265
Bauvorhaben Hisgen, Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat erteilt für das Bauvorhaben Franz Carl Hisgen KG in Montabaur an der Klosterstraße Befreiung von § 2 der Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre vom 19. 1. 1966v Außerdem gibt er seine Zustimmung zur Erteilung der Bauausnahmegenehmigung .
Zur Auflage wird gemacht, daß die Abfahrtsrampe zur Kellergarage so angelegt wird, daß fremdes Eigentum nicht berührt, wird.
Zur Auflage wird ferner gemacht, nach vorgenommener Grundstücksbereinigung die Rampe nach dem Endzustand auszubauen und an den Endzustand des Verkehrsknotenpunktes anzuschließen.
Beschluß zu Punkt 2 Grundstücksangelegenheit Hisgen
Der Stadtrat stimmt folgendem Grundstückstausch einstimmig zu:
Die Stadt überträgt vorbehaltlich der genauen Vermessung das Eigentum aus Parzelle 3219, 5648/1 und 67/5653 in Größe von ca. 522 qm an Firma Franz Carl Hisgen KG, Montabaur, Kirchstraße, und erhält dafür von Frau Marlies Hisgen geb. Gerharz aus den Flurstücken 25 Parzelle 3994 und 2/3996 = 1,278 qm sowie von der Firma Franz Carl Hisgen KG ä&P Parz&lle 62/3060 eine Größe von ca. 204 qm, zusammen ca. 1.482 qm.
Die Kosten der Einmessung sowie die aus dem Vertrag sich ergebenden Kosten trägt die Firma Franz Carl Hisgen KG. Ein Ausgleich in Geld findet neben diesem Naturaltausch nicht statt. Der Bauherr hat für sich und seine Rechtsnachfolger verbindlich zu erklären, daß er sich den Festlegungen des noch aufzustellenden Bebauungsplanes unterwirft (§ 33 BBauG#.
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