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Beschluß zu Vorlage Nr. 237
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
1. Die Satzung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur über den Anschluß an die städtische Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser;
2. Die Satzung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur über die Beiträge für den Anschluß an die städtische Wasserleitung und über die Gebühren für den Bezug von Wasser aus der städtischen Wasserleitung.
Gleichzeitig treten die bisherige Satzung vom 14. 6. 1940, die Nachtragssatzung vom 1. 4. 1960 und die Nachtragssatzung vom 1. 1. 1965 außer Kraft.
Beschluß zu Punkt 1/2. Vorlage Nr. 238
Verlegung einer Wasserleitung im Stadtwald
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zu der Verlegung einer 300er Wasserleitung am Biebrichsbachweg entlang.
Die auf das Wasserwerk entfallenden anteiligen Kosten in Höhe bis zu 40.000,— DM werden zunächst aus laufenden Betriebsmittel der Stadt finanziert und sind noch innerhalb des Wirtschaftsjahres durch das Wasserwerk an die Stadt zurückzuzahlen.
Beschluß zu Punkt 1/3
Anschluß von Nachbargemeinden an die städt. Kläranlage
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter den gegebenen Voraussetzungen sieht sich der Stadtrat nicht in der Lage, der Gründung eines Zweckverbandes zur Bildung einer gemeinschaftlichen Kläranlage zuzustimmen.
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28.Mä, 1967
10.Mai ,1 1967
28 .Apr
1966
10.Mai'
1 966 ^ M.]
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7. Juljj ^ 1966
lß.Juli, 1966 i
-3 .Sept 1966
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1966 ^
2.Nov.
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1966'

