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Beschluß zu Punkt 11/8; Vorlage Nr. 219
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegeräunigung für das Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet werden und der im Bauantrag angegebene Verwendungszweck (Anbau einer Garage und Erweiterung des Hühnerstalles) eingehalten wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die weitere Bebauung des Grundstückes Flur 38, Flurstück 4485/3.
Bauherr ist Herr Manfred Laville, Montabaur.
Beschluß zu Punkt 11/9; ohne Vorlage
Grundstücksangelegenheit im Zusammenhang mit der Altstadtsanierung
Der Stadtrat faßt bei 3 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
Die Stadt Montabaur ist bereit, von ihrem eigenen Grundstück hinter dem Anwesen Hisgen ca. 400 qm in Tausch zu geben gegen ca. 1.200 qm auf der Eichwiese. Entschädigungsfragen werden mit diesem Tauschgeschäft nicht verknüpft.
Zu Punkt 11/10
Verschiedenes
a) Nach kurzer Diskussion erklärt sich der Stadtrat grundsätzlich mit der vorgeschlagenen Art der Ehrung des Herrn Peter Hannaphel einverstanden.
b) Informatorisch gibt der Vorsitzende ein Schreiben der Evangel. Kirchengemeinde bekannt, in dem um die unentgeltliche Übereignung des städt. Grundstückes Flur 30 Parzelle 4199 an die Evgl. Kirchengemeinde gebeten wird.
G gen den in dieser Angelegenheit bereits früher gefaßten Beschluß werden keine Bedenken erhoben, sojdaß jetzt der Termin zum Vollzug dieser Sache gekommen ist.
c) Über die Verwendung bzw, Bebauung des Geländestreifens zwischen dem Entbindungsheim und dem Hause Radke im Rahmen des Bebauungsplanes "Alberthöhe" soll zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Grundstückseigentümer erreicht werden.
d) Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Nach Kenntnisgabe des Angebotes der Fa. Kilian beschließt der Stadtrat, alle Straßenneubaumaßnahmen, einschließlich der Flickarbeiten und Ausbesserungsarbeiten der übrigen Straßen im Stadtgebiet im Jahre 1966 an die Fa. Kilian Niederelbert/Montabaur zu übertragen. Als Preisgrundlage wird das vom Kulturbauamt geprüfte Kostenangebot der Fa. Kilian zugrunde gelegt.

