Akte 
Sitzung 19. Januar 1966
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 11/5; Vorlage Nr. 216

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet "Alberthöhe"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Ein­messung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehjjigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 24, Flurstücke 3733 (Teilstück) und 3734. Außerdem sollen folgende bauliche Auflagen in den Bauschein aufgenommen werden:

1. ) Der Sockel des Wohnhauses muß 20 cm über der Straßen­

oberkante der Dillstraße liegen.

2. ) Nach Aushub der Baugrube ist eine Abnahme vorzunehmen.

Bauherr ist Herr Erich Bender, Montabaur.

Beschluß zu Punkt 11/6; Vorlage Nr. 217

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet "Große Alberthöhe III"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter der Voraussetzung, daß die im Entwurf des Bebauungs­planes "Große Alberthöhe III" vorgesehenen Auflagen beachtet werden und vor Baubeginn eine Einmessung durch das Stadtbau­amt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die teilweise Bebauung der jetzigen Grundstücke Flur 38, Flurstücke 4329, 4330 und 4331.

Bauherr ist die Firma Elektro- und Reklame OHG, Montabaur.

Mit dem Bauherrn ist ein Vertrag abzuschließen, in dem die spätere Inanspruchnahme der Grundstücke im Rahmen des Be­bauungsplanes geregelt wird. Er ist in diesem Vertrag zu ver­pflichten, die im Rahmen des Bebauungsplanes zu machenden Auflagen zu erfüllen.

Beschluß zu Punkt 11/7; Vorlage Nr. 218

Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet "Alberthöhe"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Albert­höhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Ver­bindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 23, Flurstücke 3683/2 (Teil­stück), 3684 und 3683 (Teilstück). Bauherr ist Herr Hubert Hannappel, Montabaur.

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