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Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3) GO bei der Abstimmung über diesen Beschlußi
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Beschluß zu Punkt 1/6. VorlaKe Nr. 425
Änderung der Sonderabnehmerverträge für Wasserbezug
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die mit
1. Caritasvereinigung GmbH, Montabaur,
2. Herrn Georg Philippi, Eschelbach,
3. Herrn Bernhard Diedert, Eschelbach,
4. Herrn Josef Sturm, Eschelbach,
5. Gesellschaft für Nebenbetriebe der
Vertrag v. 31. 1.1957 Vertrag v. 26. 3.1957 Vertrag vo 14. 3.1960 Vertrag v. 9.12.1964
Bundesautobahnen mbH, Bonn,
6. Herrn Horst Piwowarsky, Horressen
Vertrag v. 10^14.1.58 Vertrag v. 15. 6.1965
geschlossenen Sonderabnehmerverträge erbäten folgenden Zusatz:
Die vereinbarten Gebühren (Wassergeld und Zählermieten) sind Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer). Diesen Nettopreisen ist die Umsatzsteuer ab 1. 1. 1968 in der Höhe hinzuzurechnen, wie sie sich aus dem Umsatzsteuerge- detz in der jeweils gültigen im Bundesgesetzblatt verkündeten Fassung ergibt.
Beschluß zu Punkt 1/7. Vorlap;e Nr. 426
Ergebnis der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur und Entlastung für das Geschäftsjahr 1966
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Aufgrund der Prüfung des Wasserwerkes durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Koblenz, haben sich hinsichtlich der formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens keine wesentlichen Beanstandungen ergeben, so daß der Jahresabschluß per
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