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§ 3
Die übrigen Vorschriften der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 8. 12. 1964 werden nicht geändert.
§ 4
Diese Satzung tritt ab 1.1.1967 in Kraft.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gern. § 37 (3) GO beim Erlaß von Satzungen.
Beschluß zu Punkt 1/2. Vorlage Nr. 368
Mehrkosten der Stützmauer am ehemaligen Grundstück Paffhausen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Mehrkosten für die erforderliche Tiefergründung der Stützmauer an der Sauertalstraße in Höhe von 33-500,— DM. Außerdem werden die Kosten für die Instandsetzung der Stützmauer im Bereich des früheren Anwesens Braun in Höhe von 10.000,— DM genehmigt.
Deckungsvorschlag: Die Finanzierung soll zunächst im Rahmen Ber Gesamtdeckung des ordentlichen Haushalts erfolgen.
Beschluß zu Punkt 1/3. Vorlage Nr. 369
Verlängerung der Jagdpachtverträge für die Jagdbezirke II, III.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Nachträge zu den Jagdpachtverträgen mit den Gebrüdern Hermann und Willi Stendebach aus Montabaur,

